Das Anwaltshonorar

Das Anwaltshonorar bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Daran bin ich gebunden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, Holen Sie bitte für die Erstberatung eine Deckungszusage ein. Wenn Sie mir danach ein Mandat erteilen wollen, klären wir vor dem nächsten Schritt den weiteren Versicherungsschutz.

Als Orientierung kann für Sie mein Stundensatz von 220 € zzgl. 19 % MWSt. dienen. Wenn ich Sie also eine halbe Stunde berate, kostet das 130,90 €. Die Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher ist gesetzlich auf maximal 190 € zzgl. MWSt. begrenzt.

Wir besprechen die Höhe des Honrars anhand der gesetzlich vorgesehenen Gebühren. Oft ist es für beide Seiten transparenter, das Honorar schriftlich zu vereinbaren. Dann vereinbaren wir einen Stunden- / Tagessatz oder einen Festpreis.

Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem sog. Gegenstandswert. Das ist der Wert, um den gestritten wird.In den meisten meiner Fälle ergibt sich dieser Wert aus dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sodann kann man die Gebühren aus einer Tabelle ablesen. Bei gerichtlicher Vertretung stehen die Gebühren fest; bei außergerichtlicher Tätigkeit bestimmen der Umfang und der Schwierigkeitsgrad die Höhe der Gebühren mit.

Eine Ratenvereinbarung ist bei mir möglich. Ebenso übernehme ich Mandate, die vom Staat im Wege der Prozesskostenhilfe finanziert werden. 

Auch die Kosten von Gerichtsverfahren (Gerichtskosten, Sachverständige usw.) lassen sich erfahrungsgemäß gut kalkulieren.

Mern Honorar muss für Sie stets transparent sein. Sprechen Sie mich an, wenn ich etwas noch einmal erläutern soll.